Ein offenes Gespräch in meinem Raum mit Schweigepflicht ist die Grundvoraussetzung, um zu klären, ob und wie wir weiterarbeiten können und eine Psychotherapie beginnen.
Hierzu dienen bis zu drei psychosomatische Sprechstunden und bis zu 4 probatorische Sitzungen, danach kann sich eine tiefenpsychologisch fundierte bzw. analytische Therapie anschliessen. Die Kurzzeittherapie umfasst 24 Stunden nach gemeinsamen Antrag an die Krankenkasse, sie kann, wenn sinnvoll, verlängert werden.
Alternativ kann auch eine Krisenintervention mit einigen Stunden stattfinden oder eine psychotherapeutisch fundierte Beratung.
Die Leistungen können, müssen aber nicht über die Krankenkassen
(gesetzlich und privat) abgerechnet werden.
Ich bin seit 1998 in eigener Praxis mit Kassenzulassung niedergelassen.
Mögliche Fragestellungen, die ein therapeutisches Gespräch sinnvoll machen:
Angebote für Erwachsene, Jugendliche und Kinder:
Terminvergabe telefonisch unter
089/74 65 30 85 (auf AB die Rückrufnummer hinterlassen)
Hauptpraxis:
Am Harras 14
81373 München
U6 Harras
Nach Absprache auch :
Irmonherstr.3
81241 München
2 min von S-Bahn Pasing, Tram 19